Gemeinnützigkeit

Rotary Deutschland Gemeindienst e.V.  ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf vom 31.07.2018, Steuer-Nr. 133/5909/0661, gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. 

Spenden an spend4projects.org - Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig. Wir bestätigen, dass Zuwendungen nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke nach den §§ 51ff. AO verwendet werden. 

Den aktuellen Freistellungsbescheid können Sie sich hier herunterladen.